Presseinformation    51 / 2006        16. 05. 2006

 

Mehr Sicherheit: Rauchmelder

NVZ gibt Tipps zum Kauf der Lebensretter

 

Jährlich sterben in Deutschland über 600 Menschen bei Wohnungsbränden. Ein großer Teil von ihnen wird im Schlaf von Kohlenmonoxid und anderen Brandgasen betäubt und vergiftet. Rauchmelder wecken die Bewohner durch ein unüberhörbares Signal bereits in der Anfangsphase des Brandes. Dort, wo diese Alarmgeber in Wohnungen vorgeschrieben sind, sind die Todesfälle bei Wohnungsbränden deutlich zurückgegangen: Seit den 70er Jahren um 40 Prozent! Vor diesem Hintergrund hat das Land Mecklenburg-Vorpommern die Landesbauordnung ergänzt und fordert jetzt von den Besitzern einer Wohnung die Nachrüstung mit dieser Sicherheitstechnik. Das bedeutet konkret, dass jeder, der eine Wohnung bewohnt, ob als Eigentümer oder Mieter, die Verpflichtung hat, die Rauchmelder einzubauen.

 

Die Funktionsweise der Geräte ist relativ simpel. Ein opto-elektronischer Sensor registriert die Lichtstreuung an Rauchpartikeln und löst Alarm aus. Die Stromversorgung erfolgt meist über eine 9-Volt-Batterie, die je nach Gerät ein bis drei Jahre hält. Ein Anschluss an das Stromnetz ist typenbedingt auch möglich. Nahezu alle Produkte signalisieren Betriebsbereitschaft, ermöglichen einen regelmäßigen Funktionstest und piepen auch bei schwacher Batterie. Rauchmelder sprechen aber auch auf dichten Tabakrauch an. Deshalb werden auch  Wärmemelder angeboten, die erst bei ca. 60 °C Lufttemperatur reagieren. Die also den Alarm später auslösen als herkömmliche Rauchmelder. Deshalb fordert der Gesetzgeber ausdrücklich Rauchmelder.

 

Worauf ist beim Kauf  zu achten?

Die Geräte müssen die erforderlichen Prüfzeichen haben, z. B. das „CE-Zeichen“ oder den Hinweis auf „GS-geprüft“. Sind diese Prüfzeichen vorhanden, kann sich der Verbraucher darauf verlassen, dass z. B. die Ansprechempfindlichkeit ebenso geprüft wurde wie die Lautstärke des Alarms.

 

Empfehlenswert ist ferner, auf eine einfache Montage zu achten. Einige Hersteller liefern Sonderausführungen zum Zusammenschalten über Kabel (Alarm an allen Geräten, wenn eines auslöst), zum Anschluss an Alarmanlagen oder auch für Gehörlose (zusätzlich Vibrationsgeber und Lichtblitze).

 

Wo sollten Rauchmelder installiert werden? 

In einer Etagenwohnung sollte mindestens ein Gerät im Flur zwischen Wohn- und Schlafraum und ein zusätzliches Gerät im Kinderzimmer montiert werden. Optimal wäre ein Gerät je Wohn- und Schlafraum. Im mehrgeschossigen Einfamilienhaus ist ein Gerät im Treppenraum ganz oben und mindestens ein Gerät je Etage im Flur vor den Schlafräumen zu empfehlen. Eventuell ist hier ein Zusammenschalten über Kabel sinnvoll.

 

In Küche, Bad und Hobbyraum sollte kein Gerät installiert werden, da das Auslösen eines Fehlalarms durch Dampf oder Staub möglich ist. Die Montage sollte immer in Raummitte an der Decke mit mindestens einem halben Meter Abstand zur Wand erfolgen. Bei einem Spitzdach ist es ratsam, nicht direkt bis in die Dachspitze zu gehen, sondern 30 cm Abstand einzuhalten.

 

Batterie betriebene Rauchmelder kosten zwischen 15 und 45 Euro und sind oft für eine Nutzungsdauer von zehn Jahren ausgelegt. Einige Hersteller geben bis zu fünf Jahren Garantie. Kaufen kann man sie u. a. im Elektro-Fachhandel, in Versand- und Kaufhäusern oder in Baumärkten.

 

Weitere Informationen gibt es in den Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale. Vor dem Kauf im Ausland wird abgeraten.

 

 

Für weitere Informationen:

- Horst-Ulrich Frank, Fachberater Bauen/Wohnen/Energie