Presseinformation 28 / 2006 24. 03. 2006
Immer wieder beschweren sich dieser Tage Verbraucher über Rechnungen der
Firma ISAS (Internet Services and Solutions) - A&M
Schmidtlein GbR für angebliche Abos. Das
Unternehmen betreibt Internetseiten (z. B.
"www.songtexte-heute.com" / "www.suchen-heute.com" /
"www.basteln-heute.com" / "www.fabrikverkauf-heute.com" oder
"www.hausaufgaben-heute.com",
bei denen sich oft durch Gratis-Angebote gelockte
User anmelden. "Die zum Teil klein gedruckten Vertragsbedingungen oder die nur
Mittels 'pop up' aufrufbaren „Geschäftsbedingungen“ werden dann leicht übersehen
und nicht durchgelesen", so Verbraucherschützer Joachim Geburtig. Nach Ablauf
von 14 Tagen verschicke die Firma dann Rechnungen. Die Betroffenen
berichten der Verbraucherzentrale über einen Vertragsabschluss sei Ihnen nichts
bekannt.
All diesen
Angeboten ist eines gemeinsam: Durch die verlockende „Verpackung“ in der Regel
als Gratisangebot, werden Verbraucher zur Nutzung der Seiten animiert, um ihnen
dann einen Abovertrag „unterzujubeln“. Denn erst im Kleingedruckten (am unteren
Rand der Seiten nach einem Scrollen erkennbar) findet der Verbraucher folgenden
interessanten Hinweis:
„Ihre Gratis-Testzeit verändert sich nach Ablauf des heutigen Tages (ab 24:00
Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7 Euro inkl. Mehrwertsteuer monatlich bei einer
Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus, die Ihnen in
Rechnung gestellt wird.“
Auch das Setzen eines Haken vor „Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen.“ hält Verbraucherschützer Joachim Geburtig für eine nicht ausreichende Information, da diese oft als Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel angesehen werden und nicht als Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Seiten.
Die Widerrufsbelehrung findet man auf den o. g. Seiten des Unternehmens Andreas & Manuel Schmidtlein GbR erst als Punkt 5 der „Teilnahmebedingungen“ versteckt.
Erneut zeigt dieses Vorgehen, dass Gratisangebote vor Inanspruchnahme besonders gründlich geprüft werden sollten. Denn in den geschilderten Fällen ist erst bei ganz genauem Hinsehen zu erkennen, dass mit der Anmeldung ein Abo-Jahresvertrag verbunden ist. Und wer liest schon das Kleingedruckte, wenn er ein angebliches Gratisangebot annimmt?
Offenbar tun dies nicht viele Verbraucher, und genau deshalb zahlen sie dann
auch keine Abo-Rechnung. Neuerdings schüchtern die „pfiffigen“ Unternehmer schon
mal vorsorglich mit einer „Erklärung zur Rechnung“ ein, in der sie bei
Nichtzahlung mit dem Einsatz der Strafverfolgungsbehörden drohen.
Tatsächlich handelt es sich hier nach Auffassung der Verbraucherschützer um
unseriöse Angebote, die durch die Art und Weise der Vertragsanbahnung zu keinem
wirksamen Vertrag führen. Betroffene sollten der Rechnung widersprechen, weil
für sie nicht deutlich wurde, dass mit der Nutzung des Gratisangebots über einen
bestimmten Zeitrahmen hinaus „automatisch“ ein Abovertrag geschlossen werden
sollte.
Persönlichen Rat erhalten Verbraucher in den Beratungsstellen des Landes.
Für weitere Informationen:
Joachim Geburtig,
Berater BS Rostock
Tel. (0381) 208 70 51, geburtig@nvzmv.de