Presseinformation   28 / 2006        24. 03. 2006

 

 

NVZ warnt vor Praktiken von "www.xxx-heute.com"

der Firma ISAS (Internet Services and Solutions)

Andreas & Manuel Schmidtlein GbR


Immer wieder beschweren sich dieser Tage Verbraucher über Rechnungen  der Firma ISAS (Internet Services and Solutions) - A&M Schmidtlein GbR  für angebliche Abos. Das Unternehmen betreibt Internetseiten (z. B.

 

"www.songtexte-heute.com" / "www.suchen-heute.com" /

"www.basteln-heute.com" / "www.fabrikverkauf-heute.com" oder

"www.hausaufgaben-heute.com",

 

bei denen sich oft durch Gratis-Angebote gelockte User anmelden. "Die zum Teil klein gedruckten Vertragsbedingungen oder die nur Mittels 'pop up' aufrufbaren „Geschäftsbedingungen“ werden dann leicht übersehen und nicht durchgelesen", so Verbraucherschützer Joachim Geburtig. Nach Ablauf von 14 Tagen verschicke die Firma dann Rechnungen. Die Betroffenen berichten der Verbraucherzentrale über einen Vertragsabschluss sei Ihnen nichts bekannt.

 

All diesen Angeboten ist eines gemeinsam: Durch die verlockende „Verpackung“ in der Regel als Gratisangebot, werden Verbraucher zur Nutzung der Seiten animiert, um ihnen dann einen Abovertrag „unterzujubeln“. Denn erst im Kleingedruckten (am unteren Rand der Seiten nach einem Scrollen erkennbar) findet der Verbraucher folgenden interessanten Hinweis:
„Ihre Gratis-Testzeit verändert sich nach Ablauf des heutigen Tages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7 Euro inkl. Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus, die Ihnen in Rechnung gestellt wird.“

 

Auch das Setzen eines Haken vor „Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen.“ hält Verbraucherschützer Joachim Geburtig für eine nicht ausreichende Information, da diese oft als Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel angesehen werden und nicht als Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Seiten.

 

Die Widerrufsbelehrung findet man auf den o. g.  Seiten des Unternehmens Andreas & Manuel Schmidtlein GbR erst als Punkt 5 der „Teilnahmebedingungen“ versteckt.

 

Erneut zeigt dieses Vorgehen, dass Gratisangebote vor Inanspruchnahme besonders gründlich geprüft werden sollten. Denn in den geschilderten Fällen ist erst bei ganz genauem Hinsehen zu erkennen, dass mit der Anmeldung ein Abo-Jahresvertrag verbunden ist. Und wer liest schon das Kleingedruckte, wenn er ein angebliches Gratisangebot annimmt?


Offenbar tun dies nicht viele Verbraucher, und genau deshalb zahlen sie dann auch keine Abo-Rechnung. Neuerdings schüchtern die „pfiffigen“ Unternehmer schon mal vorsorglich mit einer „Erklärung zur Rechnung“ ein, in der sie bei Nichtzahlung mit dem Einsatz der Strafverfolgungsbehörden drohen.


Tatsächlich handelt es sich hier nach Auffassung der Verbraucherschützer um unseriöse Angebote, die durch die Art und Weise der Vertragsanbahnung zu keinem wirksamen Vertrag führen. Betroffene sollten der Rechnung widersprechen, weil für sie nicht deutlich wurde, dass mit der Nutzung des Gratisangebots über einen bestimmten Zeitrahmen hinaus „automatisch“ ein Abovertrag geschlossen werden sollte.


Persönlichen Rat erhalten Verbraucher in den Beratungsstellen des Landes.

 

Für weitere Informationen:
Joachim Geburtig, Berater BS Rostock

Tel. (0381) 208 70 51, geburtig@nvzmv.de