Presseinformation    154 / 2006       21. 12. 2006       Diese Seite drucken    

 

Mehrwertsteuer – Tipps zum Jahreswechsel
Keine Panik beim Einkaufen, aber klug handeln lohnt sich

Nur noch wenige Tage, dann beträgt der Regelsatz für die Mehrwertsteuer bei Waren und Dienstleistungen 19 Prozent. Wird ab Januar alles teurer? Die Fachleute in der Neuen Verbraucherzentrale wissen, dass dies wohl kaum eintreten wird. Vielfach sind die Preise im Verlauf der letzten Monate bereits angehoben worden. Dafür sorgte nicht nur die künftig höhere Steuer, sondern vor allem die Entwicklung auf den Energiemärkten. Wer bereits erhöht oder nur seine Verpackungen etwas „angepasst“ hat, kann im Januar dann mit den „alten“ Preisen weitermachen.

Trotzdem wird es am Jahresende interessant. Da lässt zum Beispiel ein Häuslebauer schnell noch das Dach seiner neuen Villa eindecken und erhält im Januar die Rechnung. Fallen dann 16 oder schon 19 Prozent Mehrwertsteuer an? Hier gilt ganz grundsätzlich: Erfolgte die Erbringung der Leistung im alten Jahr, erfolgt die Rechnung mit nur 16 Prozent Steuer. Wer sein Auto aber im alten Jahr kauft sowie eine Lieferung für Anfang 2007 vereinbart und sich auf einen Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer einlässt, muss dann 19 Prozent gegen sich gelten lassen. Anders ist es, wenn von vornherein ein Bruttofestpreis vereinbart wurde. Dann ist es unerheblich, wann geliefert wird. Ausgeschlossen sind dann auch Preisnachforderungen, die mit dem Argument, inzwischen sei die Mehrwertsteuer gestiegen, erhoben werden. Wer seine Pauschalreise in 2006 zu einem festen Preis gebucht hat, kann sich gegen Nachforderungen wehren, auch wenn  der Veranstalter seine Einnahme inzwischen mit 19 Prozent versteuern muss. Es lohnt sich grundsätzlich nicht, jetzt schnell noch eine Flugreise ins Ausland zu buchen. Zum einen sind Auslandsflüge nicht von der Mehrwertsteuer betroffen und zum anderen werden andere Dienstleistungen, wie z. B. Hotelzimmer, Verpflegung, Ausflüge usw. werden nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung besteuert.

 

Wer genau zum Jahreswechsel verreist und z. B. ein Zimmer bucht, wird bei der Abreise eine Rechnung vorfinden, die für den gesamten Aufenthalt 19 Prozent Mehrwertsteuer ausweist. Aber für alle, die Silvester in einer gastronomischen Einrichtung feiern, gilt: Bei Bezahlung am frühen Neujahrsmorgen werden nur 16 Prozent Steuer fällig. Na dann. Guten Rutsch.

  

Für weitere Informationen:

Dr. Jürgen Fischer, Vorstand