Presse-Information:    15 / 2006       20. 02. 2006

 

 

Neue Auflage von alter Masche

Vorsicht vor angeblichem Gewinn der „IN-SOL – Verwaltung“ wegen der „Auflösung einer Werbefirma Rätsellöser/MTF-Gewinner“

 

Die Methoden, Verbraucher durch Gewinnversprechen offenbar zu Verkaufsveranstaltungen zu locken, scheinen schier unerschöpflich. Neuerdings kursiert in Mecklenburg und Vorpommern ein Schreiben einer

„IN-SOL-Verwaltung“  mit einer Postfachadresse in den Niederlanden. Angeblich stehe dem Verbraucher „ein Gewinn nach § 61b BGB“ aus einem früheren Gewinnspiel zu. Die Sache soll nach den Aussagen der Werbefirma „außergerichtlich abgewickelt“ werden.  „Aus dem damaligen Preisrätsel stehen noch: 485,27 Euro für Sie zur Abwicklung bereit!“, so das Versprechen des Anbieters. Eine Übergabe soll dann bei einer Busfahrt am 22. 03. 2006 erfolgen. Bei einem Mittagessen „inkl. der visuellen Führung“ kann sich jeder Gast angeblich einen Gegenstand aus Restbeständen aussuchen. „Natürlich kostenlos! Keine Gewährleistung auf diese Produkte“.

Angesichts vieler ähnlicher Aufforderungen bereits im Jahre 2005 und im Januar diesen Jahres warnt die Verbraucherzentrale vor allzu hohen Erwartungen: Der angeführte Paragraph 61b  des BGB existiert gar nicht. Die „visuelle Führung“ lässt auf eine Verkaufsveranstaltung schließen, ebenso die Aufzählung der Produkte in dem Schreiben. Schließlich steht auch nirgendwo geschrieben, dass tatsächlich dem Verbraucher der genannte Betrag zusteht. Vielmehr ist so formuliert, dass der Betrag insgesamt als Abwicklungssumme zur Verfügung steht. Ein weiteres Zeichen für einen „Haken“ an der Angelegenheit ist zudem, dass die „ IN-SOL-Verwaltung“ lediglich eine Postfachadresse angibt. Dies erschwert auch eine Durchsetzung etwaiger Ansprüche. Im Übrigen ähnelt die Aufmachung des Schreibens dem des Verwaltungsbüro In-Sol mit Postfach in Varel, welche bereits im Jahre 2005 die Werbefirma Rätsellöser/MTF-Gewinner auflöste.

 

Die Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale beraten Sie gern bei Zweifeln an der Seriosität von Gewinnversprechen.

 

 

Für weitere Informationen:

Matthias Wins,

Fachberater Recht, Tel. (0381) 208 70 50, wins@nvzmv.de