Presse-Information: 15 / 2006 20. 02. 2006
Neue Auflage von alter Masche
Die Methoden, Verbraucher durch Gewinnversprechen offenbar zu Verkaufsveranstaltungen zu locken, scheinen schier unerschöpflich. Neuerdings kursiert in Mecklenburg und Vorpommern ein Schreiben einer
„IN-SOL-Verwaltung“ mit einer Postfachadresse in den Niederlanden. Angeblich
stehe dem Verbraucher „ein Gewinn nach § 61b BGB“ aus einem früheren Gewinnspiel
zu. Die Sache soll nach den Aussagen der Werbefirma „außergerichtlich
abgewickelt“ werden. „Aus dem damaligen Preisrätsel stehen noch: 485,27 Euro
für Sie zur Abwicklung bereit!“, so das Versprechen des Anbieters. Eine Übergabe
soll dann bei einer Busfahrt am 22. 03. 2006 erfolgen. Bei einem Mittagessen
„inkl. der visuellen Führung“ kann sich jeder Gast angeblich einen Gegenstand
aus Restbeständen aussuchen. „Natürlich kostenlos! Keine Gewährleistung auf
diese Produkte“.
Angesichts vieler ähnlicher Aufforderungen bereits im Jahre 2005 und im Januar
diesen Jahres warnt die Verbraucherzentrale vor allzu hohen Erwartungen: Der
angeführte Paragraph 61b des BGB existiert gar nicht. Die „visuelle Führung“
lässt auf eine Verkaufsveranstaltung schließen, ebenso die Aufzählung der
Produkte in dem Schreiben. Schließlich steht auch nirgendwo geschrieben, dass
tatsächlich dem Verbraucher der genannte Betrag zusteht. Vielmehr ist so
formuliert, dass der Betrag insgesamt als Abwicklungssumme zur Verfügung steht.
Ein weiteres Zeichen für einen „Haken“ an der Angelegenheit ist zudem, dass die
„ IN-SOL-Verwaltung“ lediglich eine Postfachadresse angibt. Dies erschwert auch
eine Durchsetzung etwaiger Ansprüche. Im Übrigen ähnelt die Aufmachung des
Schreibens dem des Verwaltungsbüro In-Sol mit Postfach in Varel, welche bereits
im Jahre 2005 die Werbefirma Rätsellöser/MTF-Gewinner auflöste.
Die Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale beraten Sie gern bei Zweifeln an der Seriosität von Gewinnversprechen.
Für weitere Informationen:
Matthias Wins,
Fachberater Recht, Tel. (0381) 208 70 50, wins@nvzmv.de