Presseinformation 139 / 2006 17.
11. 2006
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Rostock. Die Rechtslage ist seit langem eindeutig: Telefon-, Fax- und Email-Werbung bei Privatpersonen ist in Deutschland verboten, wenn keine Einverständniserklärung der Umworbenen vorliegt. Dennoch ist der so genannte „kalte Anruf“ alltäglich. Viele Menschen empfinden es als Belästigung oder Unverschämtheit, wenn sie in ihrer Privatsphäre damit konfrontiert werden. Aktuelle Umfragen in vielen Bundesländern bestätigen, dass fast alle Verbraucher mit unerwünschten Anrufen von Call-Centern oder durch Bandansagen Erfahrungen sammeln konnten.
Betroffene berichten sogar von Telefonterror oder Beleidigungen, wenn sie nicht auf Werbeangebote eingehen. Wer dann aber den „Argumenten“ der Telefonwerber folgt, findet sich schnell in einer unnützen und zudem teuren Vertragsbeziehung wieder. Besonders häufig waren zum Beispiel Anrufe von Telefonanbietern, die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Vertragsabschluss bewegen wollten und oder gar Verträge ‚untergeschoben’ haben.
Dr. Jürgen
Fischer von der Neuen Verbraucherzentrale meint: „Jetzt ist die Schmerzgrenze
erreicht. Der Gesetzgeber muss wirksame Sanktionen ansetzen, die dann
tatsächlich abschrecken.“ Eine Gelegenheit für die Verschärfung der Sanktionen
biete der Gesetzentwurf für eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Nach
diesem Gesetz ist der Missbrauch zugeteilter Rufnummern verboten. Missbrauch
liege auch vor, wenn ein Anbieter sein
Telekommunikationssystem nutze, um illegale Werbung telefonisch an den Mann zu
bringen.
Die Verbraucherzentralen unterstützen daher eine Initiative und fordern die Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen auf, eine wirksame Sanktionsregelung gegen die missbräuchliche Telefonwerbung in das Telekommunikationsgesetz einzubauen.
Für weitere Informationen:
Dr. Jürgen Fischer, Vorstand