Presseinformation   132 / 2006        09. 11. 2006                    Diese Seite drucken

 

 

„Premiere“-Kündigung im Einzelfall prüfen

Immer wieder beklagen sich Premiere - Kunden bei der Neuen Verbraucherzentrale darüber, dass ihre außerordentliche Abo-Kündigung wegen des Wegfalls der Bundesliga-Berichterstattung nicht anerkannt wird. Stattdessen merkt das Unternehmen lediglich ordentliche Kündigungen vor.

Für die „Premiere“-Kunden mit Satellitenempfang, bei denen die Liveberichterstattung von der Bundesliga wie beim Leistungspaket „Fußball live“ nicht mehr gewährleistet ist, hält Verbraucherschützer Joachim Geburtig eine außerordentliche Kündigung für berechtigt.

Wer als Satellitenkunde „Fußball live“ oder „Bundesliga live“ abonniert hat und nun außerordentlich kündigen will, kann dies innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Leistungseinstellung durch den Anbieter tun. Die Frist beginnt also erst zu laufen, wenn „Premiere“ in einem Schreiben darüber informiert, dass die Bundesligaspiele nicht mehr live übertragen werden; die Medienberichterstattung genügt nicht. Im Zweifelsfall muss „Premiere“ beweisen, dass dem Kunden ein solches Schreiben zugegangen ist. Betroffenen Verbrauchern, die „Premiere“ vor allem wegen der Bundesliga-Übertragungen mit einem darauf ausgerichteten Programmpaket abonniert haben und diese nun nicht mehr empfangen können, rät die Verbraucherzentrale von weiteren Zahlungen ab. Die Kündigungsbestätigung sollte man sich gut aufheben.

Nach Auffassung von Verbraucherschützer Joachim Geburtig ist es eher unwahrscheinlich, dass „Premiere“ seine Forderungen mit einem Mahnbescheid, durch ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt einzutreiben versucht. Einem gerichtlichen Mahnbescheid, der per Postzustellungsurkunde zugestellt wird, müsste man aber innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale wird „Premiere“ wohlweislich von einer Klage absehen, da sich die Verbraucher voraussichtlich vor Gericht durchsetzen würden.

Individuellen Rat erhalten Betroffene in allen Beratungsstellen der NVZ.

 

Für weitere Informationen:
Joachim Geburtig, Berater BS Rostock / BS Güstrow