Presseinformation 119 / 2006
12. 10. 2006
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Ausbildungs- oder
Studiumsbeginn – Höchste Zeit für Versicherungs-Check
Die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und
Vorpommern e. V. berät zum notwendigen Versicherungsbedarf
Der Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums liegt erst kurze Zeit zurück. Neben vielen neuen Eindrücken und Erfahrungen, die die jungen Leute zurzeit erleben, gehört auch, sich mit der eigenen Versicherungssituation zu befassen. Eine häufig schwierige, schwer überschaubare Angelegenheit. Sich allein auf die Ratschläge der Versicherer zu verlassen scheint nicht sinnvoll, da diese ihre Produkte verkaufen wollen und dabei der eigentliche Bedarf in den Hintergrund rückt.
Deshalb empfiehlt Verbraucherberater Karl-Michael Peters vor Vertragsabschluss die Angebote sorgfältig zu prüfen. Hilfe und Unterstützung bei der Auswahl eines auf die persönlichen Verhältnisse zugeschnittenen Versicherungsschutzes bietet die Beratungsstelle in Rostock an.
Zunächst ist die Frage der Krankenversicherung zuklären. Hier spielt eine Rolle, wie die Eltern versichert sind (gesetzlich und/oder privat), die Höhe des Einkommens oder auch das Alter des zu Versichernden. Die Vielzahl der Fakten einerseits und die unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften andererseits erfordern eine spezielle Aufklärung durch die unabhängige Patientenberatung der Neuen Verbraucherzentrale.
Bei der privaten Haftpflichtversicherung besteht bis zum Ende der ersten Ausbildung über den Vertrag der Eltern Versicherungsschutz. Je nach Versicherer liegt die Altersgrenze bei 25 bis 27 Jahren. Bei Heirat, Überschreiten der Altersgrenze oder nach Abschluss der ersten Ausbildung – wie z. B. Referendariat oder Zweitstudium – endet der Schutz über die elterliche Versicherung sofort. Es sollte ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Lebensunterhalt, wenn durch Unfall oder Krankheit die Erwerbstätigkeit nur begrenzt oder gar nicht mehr möglich ist. Ein frühzeitiger Abschluss sichert geringe Beiträge und einen umfassenden Versicherungsschutz. Die Vertragslaufzeit sollte so gewählt werden, dass sich danach nahtlos die Altersrente anschließt. Bei der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist in etwa das Nettoeinkommen der Maßstab. Da die Vertragsbedingungen (z.B. Verzicht auf abstrakte Verweisung) für den späteren Erhalt der BU-Rente ausschlaggebend sind, ist hier eine individuelle Beratung unerlässlich.
Wer Motorrad oder Auto fährt, benötigt dafür eine, gesetzlich vorgeschriebene, Kfz-Haftpflichtversicherung. Ob zusätzlich eine Voll- oder Teilkaskoversicherung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Verfügt jemand über eine eigene Wohnung – auch als Mitglied einer WG – und besitzt höherwertigen Hausrat, sollte man über den Abschluss einer Hausratversicherung nachdenken. Alle, die dagegen zu Hause wohnen oder nur vorübergehend ausziehen, benötigen keine separate Police. Hier genügt die Hausratversicherung (Außenversicherung) der Eltern.
Wer mehr über dieses Thema wissen möchte, kann sich an die Beratungsstelle Rostock in der Strandstraße 98 wenden. Eine Terminvereinbarung ist jedoch notwendig, die unter der Rufnummer (0381) 208 70 50 erfolgen kann.
Für weitere Informationen:
Michael Peters,
Berater BS Rostock
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