Presseinformation    114 / 2006       09. 10. 2006                    Diese Seite drucken    

 

Privatkopie ist kein Verbrechen
Verbraucherschützer richten Internetgefängnis ein

Am 24. Oktober will der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages über eine Verschärfung des Urheberrechts befinden. Damit soll vor allem die um sich greifende Produktpiraterie eingedämmt werden. Bei den vorgesehenen Strafen ist man nicht zimperlich und droht selbst denen, die nur für private Zwecke einzelne Kopien von Filmen und Musik ziehen, hohe Sanktionen an. Eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kann dann künftig für unbescholtene Bürger verhängt werden. Was die Sache noch verschärft, ist das vorgesehene Recht von Medienkonzernen, die Kundendaten von den Internetprovidern abzufordern, damit die „Schwarz“-kopierer auch verfolgt werden können.

Gegen dieses Vorhaben protestieren Verbraucherschützer und andere Organisationen und Netzwerke seit Monaten. Der Bundestag soll zur Schaffung einer eindeutigen Bagatellklausel im Interesse der Internetnutzer aufgefordert werden.

Um diesen Protest noch markanter zu gestalten, wurde jetzt zusätzlich die Kampagne „Privat kopieren ist kein Verbrechen“ gestartet.  Die Aktion wird getragen vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, dem Netzwerken „campact“ und „freies Wissen“ sowie von der Fairsharing-Kampagne.  Im Mittelpunkt steht dabei ein „Internetgefängnis“. Jeder Betroffene, der künftig fürchten muss, wegen privater Kopien strafrechtlich belangt zu werden, kann sich virtuell unter www.wir-haben-privat-kopiert.de  ins Gefängnis begeben. Der Gesetzgeber soll damit erkennen, welche Dimension an Strafverfolgung er mit der Gesetzesnovelle auslösen würde.

„Das Recht auf Privatkopie würde faktisch abgeschafft werden“, meint auch Dr. Jürgen Fischer von der Neuen Verbraucherzentrale M-V. „Produktpiraten will man treffen, aber viele Bürger werden kriminalisiert.“

  

Für weitere Informationen:

Dr. Jürgen Fischer, Vorstand