Presseinformation 111 / 2006 26. 09. 2006
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Verbraucherzentrale warnt vor spontanen
Vertragsabschlüssen
Unerlaubte Telefonwerbung nimmt drastisch zu
Günstige Telefontarife, lukrative Geldangebote, Lotteriespiele, Zeitungsabonnements – Verbraucher werden zunehmend am Telefon mit solchen Angeboten überschüttet und zu Vertragsabschlüssen gedrängt. Die Verbraucherzentrale registriert eine stark ansteigende Anzahl verärgerter Verbraucher, die sich wegen der unerbetenen Telefonwerbung und angeblichen telefonischen Vertragsabschlüssen beschweren.
Unerbetene Telefonwerbung ist unzulässig, verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und kann von der Verbraucherzentrale abgemahnt werden. Dennoch ignorieren viele Firmen dieses Verbot und versuchen, telefonisch Verbraucher zu Vertragsabschlüssen zu drängen. Manchmal wird sogar ein Vertragsabschluss von einem Unternehmen behauptet, obwohl der Verbraucher ihn am Telefon ausdrücklich ablehnte. Die Telefonnummer erhalten die Firmen aus unterschiedlichen Quellen. Oft dienen Gewinnspiele im Internet auch dazu.
Grundsätzlich können am Telefon Verträge abgeschlossen werden. In vielen Fällen haben Verbraucher, die ein spontaner Vertragsabschluss am Telefon reut, aber noch die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Das gilt jedoch zum Beispiel in der Regel nicht bei Zeitschriftenabonnements, die am Telefon vereinbart wurden. Wer sicher gehen will, lässt sich erst gar nicht auf Vertragsverhandlungen ein. Dies gilt umso mehr, wenn der Anruf unerbeten, also ohne vorherige Zustimmung erfolgt. Wer nicht Vertragspartner einer mit illegalen Methoden arbeitenden Firma werden will, wird in diesen Fällen auch das Angebot der Zusendung von Informationsmaterial dankend ablehnen. Kommt trotzdem eine Begrüßung als neuer Kunde und Vertragspartner ins Haus, empfiehlt sich eine unmissverständliche Zurückweisung der erhobenen Forderungen sowie auch die Erstattung eine Strafanzeige.
Für weitere Informationen:
Matthias Wins, Fachberater Recht
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