Presseinformation    104 / 2006       12. 09. 2006                    Diese Seite drucken

 

 

Als Student krankenversichert sein!

Neue Verbraucherzentrale informiert zur studentischen Krankenversicherung

 

Die Frage der Krankenversicherung stellt sich den meisten Studenten erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation, wenn das Studentensekretariat den Studienbeginn ohne Vorlage einer Versicherungsbescheinigung verwehrt. Dabei ist die Frage der Krankenversicherung am Anfang eines Studiums recht einfach. Bei gesetzlich versicherten Eltern ist der Studienanfänger bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenfrei familienversichert. Diese Zeit verlängert sich bei geleistetem Wehr- bzw. Ersatzdienst entsprechend. Eine beitragsfreie Familienversicherung ist jedoch nur möglich, wenn das regelmäßige Einkommen des Studenten unter 350,00 € liegt bzw. bei einer geringfügigen Beschäftigung 400,00 € nicht überschreitet. In diesem Fall und ab dem 26. Lebensjahr ist aber eine studentische Versicherung möglich.

 

Der Monatsbeitrag für pflichtversicherte Studenten ist bei allen Krankenkassen gleich und beträgt für das Wintersemester 2006/2007 47,53 € für die Krankenversicherung, zuzüglich 7,92 € bzw. 9,09 € (für Kinderlose ab 23 Jahren) für die Pflegeversicherung. BAföG-Empfänger können hier einen staatlichen Zuschuss beantragen.

Wer sich durch einen Nebenjob etwas Geld dazuverdient, sollte darauf achten, dass das Studium dabei immer noch den größten Teil der Zeit beansprucht. Die Nebentätigkeit darf wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden ausgeübt werden, es sei denn, sie findet vorwiegend an freien Tagen, abends oder in den Semesterferien statt.

 

Das Ende der studentischen Pflichtversicherung tritt dann ein, wenn das 14. Fachsemester beendet oder der 30. Geburtstag vorüber ist. Wobei es auch hier Ausnahmen gibt. Studenten, die diese Grenze überschritten haben, können sich entweder aufgrund von Vorversicherungszeiten gesetzlich freiwillig oder aber privat versichern. Als freiwillig Versicherter richtet sich dann der monatliche Beitrag nach dem Einkommen und dem jeweiligen Beitragssatz der Krankenkasse.

 

Unterstützung bei weiteren Fragen zur Krankenversicherung im Studium bietet die Unabhängige Patientenberatung Rostock der Neuen Verbraucherzentrale unter (0381) 208 70 50.

 

 

Für weitere Informationen:

Mandy Pawils, Patientenberaterin