Presse-Information:    10 / 2006        27. 01. 2006

 

 

Stromanbieterwechsel mit Risiken

 

Die gegenwärtigen Energiepreiserhöhungen der Versorger lassen so manchen Verbraucher überlegen, ob er mit dem Wechsel zu einem anderen Anbieter einiges sparen kann. Beim Erdgas ist das theoretisch, aber noch nicht praktisch möglich. Wer Flüssiggas verwendet, ist meist durch Verträge langfristig an einen bestimmten Anbieter und dessen Preisdiktat gebunden. Bleibt der  Stromversorger. Hier ist tatsächlich ein Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich. Lohnenswert ist das bisher nur in den seltensten Fällen. Eine Hauptursache besteht in den hohen Netznutzungsentgelten der Versorger, denen das Leitungsnetz gehört. Dadurch werden für andere Versorger, die diese Netze zur Durchleitung benutzen müssen, die Gewinnmargen uninteressant bzw. werden für den Verbraucher die Strompreise zu  hoch.

Aber es gibt auch andere Probleme. Nach der Liberalisierung des Strommarktes strebten viele so genannte Billigstromanbieter wie beispielsweise das gegenwärtig stark werbende Unternehmen "FlexStrom" auf den Markt. Der Anbieter verlangt bei Vertragsschluss, dass der Kunde die Stromkosten für ein Jahr bereits ca. 8 Wochen vor Versorgungsbeginn zahlt. Dazu muss man seinen zukünftigen Stromverbrauch schon sehr genau kennen. Wer doch mehr verbraucht als geplant, muss teuer dazukaufen. Verbraucht man weniger, gibt es aber kein Geld zurück.

Die Neue Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass auch bei einer Insolvenz des Versorgers das bereits eingezahlte Geld verloren sein könnte. Nach einer Insolvenz des Versorgers müssen die Kunden den bereits vergüteten Strom noch einmal bezahlen, da automatisch der jeweilige Regionalversorger einspringt und dessen Lieferung nicht kostenlos erfolgt, sondern zum üblichen Tarif. Rückforderungen mit geringen Aussichten auf Regulierung können betroffene Verbraucher nur an die Insolvenzmasse stellen.

Nüchtern betrachtet ist damit das Risikopotenzial deutlich größer als die Einsparung von vielleicht 55 Euro bei einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh. Für das Risiko, u. U. über 500 € durch Insolvenz zu verlieren, ist das wohl kaum eine Alternative.

Um echten Wettbewerb auf den Energiemärkten zu erreichen, sollten durch die neue Bundesnetzagentur bei der Überprüfung der Netznutzungsentgelte Maßstäbe angelegt werden, die helfen, dass auch kleine oder ausländische Anbieter zukünftig auskömmliche Preise realisieren können und das Insolvenzrisiko dieser Anbieter minimiert werden kann.

 

Für weitere Informationen:

Horst-Ulrich Frank

Tel. (0395) 5683415, frank@nvzmv.de