Presseinformation 100 / 2006 05.
09. 2006
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Gaspreiserhöhung
zurückgewiesen
Verbraucher setzte sich gegen Leipziger Stadtwerke
durch
Rostock/Berlin. Der Bund der Energieverbraucher berichtet über einen Erfolg eines Gasverbrauchers, der sich mit seiner Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Preiserhöhung vor dem Leipziger Amtsgericht durchsetzte. Der Kunde hatte einer Preiserhöhung der Leipziger Stadtwerke zunächst widersprochen. Diese nahmen den Widerspruch zum Anlass, um den „Best-Preis Sondervertrag“ zu kündigen. Damit erfolgte eine weitaus teuere Versorgung des Verbrauchers zu den Allgemeinen Tarifen. Der Verbraucher zahlte unter Vorbehalt und klagte gegen den Versorger. Die Richter befanden sowohl die geltend gemachte Preiserhöhung im Rahmen des Sondervertrages als auch die ausgesprochene Kündigung für unwirksam. Sie bewerteten die im Sondervertrag enthaltene Preisgleitklausel für unzulässig und konnten sich auch nicht den Argumenten des Versorgers im Hinblick auf die Begründetheit der Preiserhöhung anschließen. Die von den Stadtwerken vorgelegten Unterlagen konnten nur belegen, dass sich der Bezugspreis für Erdgas erhöht hatte, wollten aber keine weiteren Einblicke in die Preiskalkulation erlauben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, reiht sich aber ein in eine Reihe anderer Entscheidungen deutscher Gerichte.
Das Urteil finden Sie zum hier Downloaden als pdf-Datei ca 1 MB .
Für weitere Informationen:
Dr. Jürgen Fischer, Vorstand