Presse-Information: 09 / 2006 26.01. 2006
Die
Methoden, Verbraucher durch Gewinnversprechen offenbar zu
Verkaufsveranstaltungen zu locken, scheinen schier unerschöpflich. Neuerdings
kursiert in Mecklenburg und Vorpommern ein Schreiben einer „IN-SOLV-Verwaltung“
mit einer Postfachadresse in Leipzig. Angeblich stehe dem Verbraucher „ein
Gewinn nach § 661b BGB“ aus einem früheren Gewinnspiel zu. „Die Sache soll nach
den Aussagen der Werbefirma außergerichtlich abgewickelt werden“. „Aus dem
damaligen Preisrätsel stehen noch: 387,27 Euro für Sie zur Abwicklung bereit!“,
so das Versprechen des Anbieters. Eine Übergabe soll dann bei einer Busfahrt am
16. 02. 2006 erfolgen. Bei einem Mittagessen „inkl. der visuellen Führung“ kann
sich jeder Gast angeblich einen Gegenstand aus Restbeständen aussuchen.
„Natürlich kostenlos! Keine Gewährleistung auf diese Produkte“.
Angesichts vieler ähnlicher Aufforderungen bereits im Jahre 2005 warnt die
Verbraucherzentrale vor allzu hohen Erwartungen: Der angeführte Paragraf 661b
des BGB existiert gar nicht. Die „visuelle Führung“ lässt auf eine
Verkaufsveranstaltung schließen, ebenso die Aufzählung der Produkte in dem
Schreiben. Schließlich steht auch nirgendwo geschrieben, dass tatsächlich dem
Verbraucher der genannte Betrag zusteht. Vielmehr ist so formuliert, dass der
Betrag insgesamt als Abwicklungssumme zur Verfügung steht. Ein weiteres Zeichen
für einen „Haken“ an der Angelegenheit ist zudem, dass die „ IN-SOLV-Verwaltung“
lediglich eine Postfachadresse angibt. Dies erschwert auch eine Durchsetzung
etwaiger Ansprüche. Im Übrigen ähnelt die Aufmachung des Schreibens dem des
Verwaltungsbüro In-Sol mit Postfach in Varel, welche bereits im Jahre 2005 die
Werbefirma Rätsellöser/MTF-Gewinner auflöste.
Die Beratungsstelle Rostock in der Strandstraße 98 berät Sie gern bei Zweifeln an der Seriosität von Gewinnversprechen.
Für weitere Informationen:
Joachim Geburtig,
Berater BS Rostock Tel. (0381) 208 70 51,
geburtig@nvzmv.de