Presse-Information: 07 / 2006 23. 01. 2006
Der Trick mit der Gasabrechnung
Bei den jährlichen Gasabrechnungen lohnt sich das Hinschauen
Rostock. NVZ. Oft genug ärgern sich Verbraucher, wenn Ihnen mit der jährlichen Gasrechnung auch der neuerliche Preisanstieg bewusst wird. Unabhängig davon lohnt auch ein näheres Hinschauen bei der Prüfung der Abrechnungen, so Dr. Jürgen Fischer von der Neuen Verbraucherzentrale. Auch andere Verbraucherzentralen haben inzwischen feststellen müssen, dass immer wieder Diskrepanzen bei der Ermittlung und zeitlichen Zuordnung des Gasverbrauches auftreten.
In den einzelnen Abrechnungen erscheinen nämlich meist mehrere Zeitabschnitte, denen dann errechnete Verbrauchsmengen zugeordnet und mit dem jeweiligen Preis berechnet werden.
Ein
Beispiel: Die Abrechnung erstreckt sich über 12 Monate, und zwar vom
1. 10. bis 30. 09. des Folgejahres und wird von Gasversorger in Abhängigkeit von
der Preisentwicklung in mehrere Lieferzeiträume eingeteilt. Die dargestellten
Verbrauchswerte werden jedoch nur zu Beginn bzw. zum Ende eines
Abrechnungszeitraumes abgelesen, so dass die „Zwischenwerte“ errechnet werden
müssen. Dabei kann es passieren, dass für einen an sich sehr
verbrauchsintensiven Zeitraum (z. B. 01. 01. – 28. 02.) ein vergleichsweise
geringer Verbrauchswert zugeordnet wird. Für den Folgezeitraum erscheint dann
ein größerer Verbrauchswert, der bei genauem Hinsehen nicht dem jahreszeitlichen
Bedingungen entspricht, aber schon mit einem höheren Preis berechnet wird. Denn
wenn die Preise im laufenden Abrechnungsjahr steigen, ist es für den Kunden
nachteilig, wenn Verbrauchsmengen „nach hinten“ geschoben werden, aber der
Versorger den einen oder anderen Euro zusätzlich verdient.
Wer es genau prüfen will, sollte seinen Gasverbrauch monatlich ermitteln und dann die Werte mit der Abrechnung vergleichen.
Für weitere Informationen:
Dr. Jürgen Fischer
Vorstand, Tel. (0381) 208 70 12 , fischer@nvzmv.de