Presse-Information:    93 / 2005       19. 10. 2005

 

 

Gas- und Strompreiserhöhungen: Chancen für Verbraucher erheblich gestiegen

 

Rostock. Mit seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2005 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Stellung der Energieverbraucher erheblich gestärkt. Im Ergebnis einer Klage eines kleineren Stromanbieters und der von den Klägern vermuteten Überhöhung der so genannten Stromdurchleitungsgebühren stellte der BGH eindeutig fest, dass Preise für Leistungen der Daseinsvorsorge durch Unternehmen mit quasi monopolartiger Position in jedem Fall überprüfbar sind. Damit bestätigten die Karlsruher Richter die von Verbraucherschützern schon seit längerem vertretene Position.

„An dieser Entscheidung kommt nun kein deutsches Gericht mehr vorbei“, freut sich Dr. Jürgen Fischer von der Neuen Verbraucherzentrale. Gerade angesichts der in einigen Bundesländern initiierten Musterprozesse dürften die beklagten Versorgungsunternehmen nun um eine Offenlegung ihrer Preiskalkulationen nicht mehr herum kommen. Sollten sie sich den gerichtlichen Auflagen weiter widersetzen, so werden die befassten Gerichte den Klagen der Verbraucher stattgeben müssen und die verlangten Preiserhöhungen als unbegründet zurückweisen.

Fischer folgert daraus, dass die Verbraucher jetzt noch konsequenter die verlangten Erhöhungen in Frage stellen sollten. „Ab jetzt gibt es mit dem Rückenwind des BGH eine rechtlich abgesicherte Basis für eine bis dahin ungeahnte Breitenwirkung des Protestes gegen die Preisdiktate.“ Und dies sei in jedem Fall notwendig, denn schon seien weitere Erhöhungen angesagt und geben sich die die großen Konzerne noch unbeeindruckt.

Auch für die Landesregierung sei das Karlsruher Urteil ein Fingerzeig, sich sehr kritisch mit den Anträgen auf Preiserhöhungen auseinanderzusetzen. Der BGH hat auch dem Wirtschaftsminister des Landes gute Argumente geliefert und so wird er sich mit dem bloßen Verweis auf die Entwicklung der Rohölpreise auf dem Weltmarkt nicht mehr zufrieden geben, wenn er über Preisanträge zu befinden hat.

 

Für weitere Informationen:

Dr. Jürgen Fischer

Vorstand, Tel. (0381) 208 70 12