Presse-Information: 82 / 2005 27. 09. 2005
„LIFESTYLE – Konsumentenbefragung“
Neue Verbraucherzentrale warnt vor Risiken und Nebenwirkungen der Datenweitergabe
Die vielen Anfragen an die Verbraucherzentralen beweisen es: Alle Jahre wieder überflutet die Schober Consumer Information GmbH aus Ditzingen die Briefkästen mit der „LIFESTYLE - Marktanalyse und Konsumentenbefragung“. Doch Achtung! Wer die sehr detaillierten über 100 Fragen beantwortet, begibt sich freiwillig in den Adressenhandel.
Die höchst persönlichen Daten zu Kaufverhalten und Kaufgewohnheiten, zu Urlaub, Hobbys, Beruf, Bildung und Vermögensverhältnissen werden als personenbezogene Daten an „namhafte Unternehmen aus den verschiedensten Branchen ..... ausschließlich für Marktforschung, Marketing und Werbezwecken zur Verfügung gestellt“. Erlaubt man unter der Überschrift „Aufklärung zum Datenschutz“ mit seiner Unterschrift die Weitergabe der Befragungsergebnisse, muss man zukünftig mit einer Flut von Werbung in Briefkästen, lästiger Telefon- oder E-Mail-Werbung oder Vertreterbesuchen rechnen.
Wer das nicht will, sollte auf derartige kommerziellen Befragungen nicht eingehen, rät Matthias Wins, Jurist der Neuen Verbraucherzentrale M-V.
Anders verhält es sich mit den Befragungen, für die der Gesetzgeber eine Pflicht zur Teilnahme festgelegt hat. Diese sind u. a. daran zu erkennen, dass die gesetzliche Grundlage dieser Pflicht in den übersandten Unterlagen benannt wird. Auch wird in der Regel eine Behörde benannt, bei der man sich im Zweifel erkundigen kann.
Weitere Hinweise, wie man sich gegen lästige Werbung schützen kann, erhalten Rat suchende in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.
Für weitere Informationen:
Matthias Wins,
Fachberater Recht, Tel. (0381) 208 70 50, wins@nvzmv.de