Presse-Information: 78 / 2005 16. 09. 2005
Studiumsbeginn – höchste Zeit für Versicherungscheck
Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V. gibt Hinweise zum notwendigen Versicherungsschutz für Stundenten
Mit Beginn des Studiums stellt sich für viele Kommilitonen die Frage, ob und in wieweit der bisherige Versicherungsschutz ausreicht.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Studenten bis zum 25. Lebensjahr (zuzüglich der Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes) über die Eltern grundsätzlich kostenlos familienversichert. Erzielt der Student eigenes Einkommen von über 400,- € bzw. arbeitet er mehr als 20 Stunden pro Woche muss er sich in der studentischen Krankenversicherung selbst versichern. Sind beide Elternteile privat versichert, besteht mit Einschreibung zum Studium die Möglichkeit, in das System der gesetzlichen Krankenversicherung, speziell die studentische Krankenversicherung, zu wechseln. Egal in welcher gesetzlichen Krankenkasse der Student Mitglied wird, beträgt der bundesweit einheitliche Beitrag ab dem Wintersemester 2005/2006 47,53 Euro für die Kranken- und 7,92 € für die Pflegeversicherung. Wer mindestens 23 Jahre alt ist und kinderlos, muss in der Pflegeversicherung einen Zuschlag von 1,17 € bezahlen.
Bei der
Privathaftpflichtversicherung besteht bis zum Ende der ersten Ausbildung
über den Vertrag der Eltern Versicherungsschutz. Je nach Versicherer liegt die
Altersgrenze bei 25 bis 27 Jahre. Bei Heirat, Überschreiten der Altersgrenze
oder nach Abschluss der ersten Ausbildung -
wie z. B. Referendariat oder Zweitstudium - endet der Schutz über die elterliche
Privathaftpflichtversicherung sofort. Es muss ein eigener Versicherungsvertrag
abgeschlossen werden.
Wer über eine eigene Wohnung verfügt – auch als Mitglied einer WG – und höherwertigen Hausrat besitzt, sollte über den Abschluss einer Hausratversicherung nachdenken. Alle Studenten die dagegen zu Hause wohnen oder nur vorübergehend ausziehen, benötigen keine separate Police. Hier genügt die Außenversicherung der elterlichen Police.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert den Lebensunterhalt, wenn durch Unfall oder Krankheit die Erwerbstätigkeit nur begrenzt oder gar nicht mehr möglich ist. Ein frühzeitiger Abschluss der Versicherung sichert geringe Beiträge und einen umfassenden Versicherungsschutz. Gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist jedoch eine individuelle Beratung unerlässlich.
Wer Motorrad oder Auto fährt, benötigt dafür eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung. Ob zusätzlich eine Voll- bzw. Teilkaskoversicherung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall geprüft werden.
Für weitere Informationen:
Axel Drückler,
Fachberater Finanzdienstleistungen, Tel. (0385) 591 81 16, drueckler@nvzmv.de