Presse-Information:    73 / 2005       01. 09. 2005

 

Alkohol versteckt in Lebensmitteln

 

Vortrag der Neuen Verbraucherzentrale M-V e.V. im Rahmen der 12. Rostocker Aktionstage gegen Suchtgefahren

 

Was haben Marzipan, Konfitüre und Cocktailsoße gemeinsam? Alle drei können Alkohol enthalten. Auch wenn der Alkoholgehalt in Lebensmitteln meist so gering ist, dass bei einem gesunden, erwachsenen Menschen keine körperlichen Wirkungen zu erwarten sind, kann der Verzehr dieser Lebensmittel für einen suchtkranken Menschen fatale Folgen haben. Bereits der Alkoholgeschmack, beispielsweise durch Rumaroma verursacht, kann bei einem alkoholkranken Menschen zum Rückfall führen. Auch für Kinder sind alkoholhaltige Lebensmittel ungeeignet, da sie sich gar nicht erst an den Alkoholgeschmack gewöhnen sollen. Die Hemmschwelle zum Ausprobieren von „richtigem“ Alkohol wird sonst leicht herabgesetzt.

Wer erfahren möchte, worauf er beim „Kleingedruckten“ achten muss, ist herzlich eingeladen zum Vortrag der Neuen Verbraucherzentrale im Rahmen der 12. Rostocker Aktionstage gegen Suchtgefahren. Der Vortrag findet am

6. September 2005 im Seminarraum der Neuen Verbraucherzentrale in Rostock in der Strandstraße 98 statt. Anmeldungen und Informationen sind unter Tel. (0381) 208 70 16 möglich.

 

Für weitere Informationen:

Antje Degner

Ernährungsberaterin, Tel. (0381) 208 70 16,  degner@nvzmv.de