Presse-Information: 61 / 2005 26. 07. 2005
Schlussverkauf – alle Jahre wieder
NVZ gibt Tipps zum Schnäppcheneinkauf
Die gesetzliche Regelung, die einst den Sommer- und Winterschlussverkauf regelte ist seit 2004 nicht mehr in Kraft, trotzdem sind die jahrzehntelangen Gewohnheiten nicht so schnell vergessen. So werben derzeit die Händler um die Gunst der Schnäppchenkäufer mit vielfältigen Rabatten zum Sommerschluss. Weder die Zeitvorgabe (ab letzten Montag im Monat Juli für zwölf Werktage) noch die Sortimentsauswahl (Textilien, Bekleidungsgegenstände, Schuhwaren, Sportartikel und Lederwaren) sind heute noch reglementiert. Geblieben sind aber folgende Regelungen, die auch im Schlussverkauf gelten:
Reklamation mangelhafter Ware:
Reduzierte
Preise heißt nicht reduzierte Rechte. Auch bei Schnäppchenkäufen gelten die
gleichen Rechte wie außerhalb der Schlussverkaufszeiten. Weist die gekaufte Ware
einen Mangel auf, kann der Käufer vom Verkäufer zunächst die Lieferung einer
mangelfreien Kaufsache oder eine Reparatur verlangen. Erst wenn die Reparatur
zweimal scheitert oder nicht zuzumuten ist oder wenn die Ersatzlieferung
fehlschlägt, kann der Käufer grundsätzlich
z. B. den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
Reklamation von Ware mit angezeigten Fehlern:
Diese Ware genau begutachten, denn es entfällt die Sachmangelhaftung nur für den angezeigten Mangel. Nicht angezeigte Mängel können reklamiert werden.
Kassenzettel:
Um bei Reklamationen keine Schwierigkeiten zu bekommen, sollte der Kaufbeleg mindestens über die Zeit der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren aufbewahrt werden. Geht der Kassenzettel verloren, ist der Käufer nicht rechtlos. Er kann das Kaufdatum und den Kaufgegenstand notfalls auch durch Zeugen beweisen.
Umtausch fehlerfreier Ware:
Ob eine fehlerfreie Ware umgetauscht werden kann oder nicht, darf der Verkäufer bestimmen. Der Umtausch ist nämlich eine Kulanzleistung des Verkäufers und wird im Schlussverkauf oft eingeschränkt. Also aufgepasst und nachgefragt, welche Umtausch- oder Rückgabemöglichkeiten bestehen!
Wer sich über seine Käuferrechte informieren möchte, kann sich an die Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. oder an das Verbrauchertelefon montags bis donnerstags von 10 – 18 Uhr unter 0190 – 77 54 41 (1,24 €/Min. aus dem dt. Festnetz) wenden.
Für weitere Informationen:
Matthias Wins,
Fachberater Recht, Tel. (0381) 208 70 50, wins@nvzmv.de