Presse-Information:    58 / 2005        12. 07. 2005

 

Reiseveranstalter erheben  nachträglich Dieselzuschläge für Busreisen

 

Die gestiegenen  Rohölpreise veranlassen nunmehr  einige Reiseunternehmer, die Erhöhung der Kraftstoffpreise  auch noch nach Vertragsabschluss an die Reisenden weiterzugeben.

So forderte das Unternehmen Catherina Reisen Hamburg GmbH aus 22927 Großhansdorf   von den Reiseteilnehmern 5,- € „Dieselzuschlag“ pro Person und Reise.

Dem Verbraucher wurde kurzfristig mitgeteilt:

“Auf Grund der immens gestiegenen Rohölpreise müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die von uns beauftragten Busunternehmer, zumindest für eine unbegrenzte Zeit, einen Dieselzuschlag in Höhe von 5,- € Pro Person und Reise erheben müssen. Ihr netter Busfahrer wird im Laufe der Reise diesen Betrag von 5,- EURO gegen Quittung von Ihnen erheben.“

 

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass – wie im  Fall des Reisunternehmens Catherina Reisen Hamburg GmbH -  eine nachträgliche Preiserhöhung  ungerechtfertigt ist. Eine Preiserhöhungsklausel ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen  meist nicht vereinbart.

Wer seinen Urlaub nicht aufs Spiel setzen möchte, weil er sich weigert, den Aufpreis zu bezahlen, sollte die Preisnachforderung zunächst unter Vorbehalt begleichen. Allerdings sollte er bei Zahlung gleich ankündigen, dass er nach der Reise Rückforderungen stellen möchte.

(Musterschreiben finden Sie hier )

Im Regelfall ist es nicht möglich, dass der Reiseveranstalter den im Vertrag vereinbarten Reisepreis nachträglich erhöht.

Der Gesetzgeber hat jedoch dem wirtschaftlichen Risiko des Reiseveranstalters Rechnung getragen und in § 651a Absätze 4 und 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Ausnahmen geschaffen.

Eine wirksame Preiserhöhung nach der Buchung und vor Reiseantritt ist nur möglich, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind, und zwar:

Die Beratungsstellen der NVZ beraten zu allen reiserechtlichen Fragen.

 

Für weitere Informationen:
Joachim Geburtig,
Berater BS Rostock Tel. (0381) 208 70 51, geburtig@nvzmv.de