Presse-Information:    54 / 2005       04. 07. 2005

 

 

EC-Karte weg – Neue Notrufnummer 116 116 hilft

Deutschland ist Vorreiter für einen einheitlichen Sperr-Notruf

Erfolgreich, aber nicht ohne Probleme startete die bundesweit agierende „Sperr-Notruf 116 116 GmbH“ ihren Servicedienst und hilft damit den Verbrauchern, den Verlust einer Kredit- oder Debitkarte (früher EC-Karte) schnell anzuzeigen und die Sperrung zu veranlassen. Neben den weiterhin noch geltenden Rufnummern der einzelnen Kreditinstitute soll die einheitliche Notrufnummer 116 116 (ohne Vorwahl nutzbar, im Ausland  mit 0049) künftig auch die Möglichkeit bieten, verlorene Handykarten, Chipkarten der Krankenkassen oder andere Zahlungsmedien schnellstmöglich zu sperren und Missbrauch auszuschließen. Das ist nicht nur im Interesse der betroffenen Verbraucher sinnvoll, sondern soll auch die Kreditinstitute vor Schaden schützen. Deshalb haben sich in den letzten Monaten außer den Privatbanken alle Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken dem neuen System angeschlossen. Damit können bereits drei Viertel aller Kunden auf den Service zurückgreifen. Weitere Kreditinstitute werden, so hofft man beim Betreiber, in den nächsten Monaten folgen. Das  System ist flexibel genug um weitere Aufgaben zu übernehmen und hat jahrelange Erfahrungen der Einzelbanken gesammelt.

Verbraucher, die einen Kreditkartenverlust feststellen, wählen die 116 116 und sind dann mit einem der beiden neuen Callcenter verbunden. Dort wird der Kartenverlust registriert und der Anrufer wird zur Sperrstelle seiner Bank verbunden. Von diesem Zeitpunkt an ist der Verbraucher insoweit entlastet,  als dass er seiner Informationspflicht nachgekommen ist. Kommt es im Weiteren zu Verzögerungen, hat er dies nicht mehr zu vertreten.

Leider erhält man über die Servicenummer 116 116 keine schriftliche Bestätigung über den Eingang des Sperrauftrages. Die bekommt man dann aber von der Hausbank, die auch entscheidet, ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen. Der Anruf über 116 116 selbst ist kostenfrei, was besonders gut ist, wenn man kein Kleingeld oder keine Telefonkarte bei sich hat. Wichtig aber ist vor allem, dass die Konto- bzw. Kreditkartennummer angegeben werden kann. Nach den Erfahrungen der Betreiber wurde mit vergleichbaren Servicenummern in der Vergangenheit kaum Missbrauch betrieben. Übrigens: die PIN-Nummer wird niemals abgefragt.

  

 

Für weitere Informationen:

Dr. Jürgen Fischer

Vorstand, Tel. (0381) 208 70 12 , fischer@nvzmv.de