Presse-Information:    47 / 2005       14. 06. 2005

 

Telefonkonferenz – 4.000 Euro Schaden in 5 Stunden!

Telefonbetrüger verursachen höhere Schäden in kürzerer Zeit

Glaubt man den Telefonrechnungen, die seit einiger Zeit durch Telefonkunden in der Verbraucherzentrale des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgelegt werden, so breitet sich offenbar ein neues Hobby aus: Die Mitternachtskonferenz.

 

Es handelt sich dabei um die logische Fortentwicklung der seit Jahren bei Betrügern so beliebten Chats. Beliebt, weil der Chatbetrug nicht mehr erfordert, als eine Service-Nummer für einen Mehrwertdienst und ein gerüttelt Maß Skrupellosigkeit, um die Telefonnutzer unter Vortäuschung falscher Tatsachen zum Anruf dieser Nummer zu bewegen. Weder technischer Sachverstand wie bei Betrügereien im Internet oder gar "internationale Beziehungen" wie bei den massenhaften Anrufschaltungen zu Südseeinseln sind erforderlich. Das Inkasso übernehmen auch hier mit gewohnter Zuverlässigkeit und Durchschlagskraft die Deutsche Telekom AG u. a.. Weil das alles so einfach ist, gibt es sogar noch, falls doch einmal etwas schief gehen sollte, Rabatt beim Strafrichter. "Mildernd ist berücksichtigt worden, dass offenkundig ohne weitere Eingangs- und sodann Folgeprüfungen die Service-Nummern zur Verfügung gestellt wurden und dass das bestehende Telekommunikationsnetz mit seinen Freiräumen die gegenständlichen Taten in nicht unerheblicher Weise mit veranlasst hatte" führte jüngst überzeugend das AG Kamenz dazu aus.

 

Da ist es nur konsequent, wenn Betrüger die "Freiräume" nutzen - z. B. die Telefonkonferenz. Warum nicht mal mit 5 Mehrwertdiensten versuchen, und zwar gleichzeitig mit einem Telefonnutzer, was mit einem Mehrwertdienst so hervorragend seit Jahren funktioniert. Positiver Nebeneffekt: Wenn das Opfer am nächsten Morgen durch sein Telefonunternehmen auf ein ungewöhnlich hohes Aufkommen, z. B. 4000 Euro in 5 Stunden, hingewiesen wird, ist das Geschäft für den Betrüger, schon gelaufen. Er und ggf. seine Geschäftspartner, von denen er u. a. die Service-Nummer vermittelt bekam, können nun auf den Eingang der Beute warten. Wer als Betrogener Strafanzeige erstattet und nicht zahlt, muss damit rechnen, dass ihn das Inkasso betreibende Telekommunikationsunternehmen massiv zur Zahlung drängt. Wer nach langwierigem Gerichtsverfahren das gegen den Betrüger ergangene, rechtskräftige Urteil des Strafrichters vorlegt, muss damit rechnen, dass er zynisch an den Betrüger verwiesen wird, um dort sein Geld zurückzuholen.

Damit das nicht passiert, ist den Betroffenen zu empfehlen, sich rechtzeitig beraten zu lassen. Die Verbraucherzentrale kann zur Zeit eine solche Beratung im Rahmen eines durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft geförderten Projektes besonders qualifiziert anbieten.

 

Für weitere Informationen:

Matthias Wins,

Fachberater Recht, Tel. (0381) 208 70 50, wins@nvzmv.de