Presse-Information: 45 / 2005 14. 06. 2005
Immer noch „schlafende Schätze“!
Verträge bei Verbraucherzentrale prüfen lassen und Geld zurück verlangen
Tausende Hausbesitzer aus den neuen Bundesländern hatten nach der Wende zu hohe Zinsen für Baukredite bezahlt. Mit Unterstützung der Verbraucherzentralen gab es Geld zurück. „Das Problem ist nicht vom Tisch. Nach wie vor können Darlehensnehmer mit Rückzahlungen rechnen“, so Michael Peters, Baufinanzierungsexperte der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e. V. Die Darlehen sind nach der Wiedervereinigung übernommen und meist auf variable Zinssätze umgestellt worden. Als die Bauzinsen wieder sanken, wurden die Zinsen oft nicht, zu spät oder nur unzureichend nach unten korrigiert.
Wer ein solches Darlehen noch nicht abgelöst hat, also weiter Raten zahlt, sollte eine Neuberechnung und Rückzahlung überzahlter Zinsen fordern. Rückzahlungsansprüche können sich auch aus variabel verzinsten Darlehen ergeben, die erst nach 1991 begründet wurden.
Wer nicht weiß, ob er bei seinem Darlehen noch Geld zurück fordern kann, sollte sich an die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern e. V. wenden. Dort werden Zinsanpassungen rechnerisch und rechtlich überprüft. Die Beratungen erfolgen nach Terminvereinbarung (unter 0381 – 208 70 50). Benötigt werden dazu die Vertragsunterlagen inklusive Kontoauszüge in Kopie. Die Berechnung pro Kreditvertrag kostet 60 € (mit VerbraucherCard 50 €).
Für weitere Informationen:
Joachim Geburtig,
Berater BS Rostock Tel. (0381) 208 70 51,
geburtig@nvzmv.de