Presse-Information:    42 / 2005       31. 05. 2005

 

 

Reisekrankenversicherung in den Koffer packen

Verbraucherzentrale rät dringend, für den Notfall vorzusorgen

 

Jeder, der ins Ausland reist, braucht eine Auslandreise-Krankenversicherung. „Wird zum Beispiel ein Rücktransport notwendig, geht das unter Umständen in die Tausende“, so Wiebke Cornelius, Krankenversicherungsexpertin der Neuen Verbraucherzentrale. Wer als gesetzlich Krankenversicherter ins Ausland verreist, sollte deshalb eine private Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck haben. Policen sind ab fünf Euro pro Jahr abschließbar. Mehr Informationen zu Auslandsreise-Krankenversicherungen gibt es in allen Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale und in der Zeitschrift „Finanztest“ Heft 5/2005 ab Seite 19.

 

Zwar genießen gesetzlich Krankenversicherte auf Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie in den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, einen begrenzten Schutz. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten jedoch nur maximal die Kosten, die Sie im Krankheitsfall auch im Inland übernommen hätte. Insbesondere die Kosten eines Rücktransportes werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.

 

Die Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt dagegen - je nach Tarif - die vollen Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen sowie medizinisch notwendige Verordnungen für Medikamente, Verbands- und Heilmittel und den ärztlich angeordneten Rücktransport ins Heimatland.

 

Die Auslandsreise-Krankenversicherung wird entweder als Vertrag für eine Reise oder als Jahresvertrag angeboten. Vorteil der Jahrespolice: Der Kunde kauft den Schutz für mehrere Reisen im Jahr, wobei jede einzelne Reise nicht länger als 6 bis 8 Wochen dauern darf. Verträge für Einzelreisen gelten meistens für Reisen bis zu einem Jahr, einzelne Versicherer begrenzen die Verträge auf 93 bzw. 99 Tage, andere bieten Schutz bis zu 2 Jahren. Diese Verträge eignen sich somit für die Menschen, die länger verreisen wollen.

 

Weitere Information zu Detailfragen erhalten Sie im Internet unter www.dvka.de.

 

Für weitere Informationen:

Wiebke Cornelius

Patientenberaterin, Tel. (0381) 208 70 15, cornelius@nvzmv.de