Presse-Information:    31 / 2005       18. 04. 2005

 

 

Bewegung bei den Gaspreisen? - Erstes Urteil gegen Gasversorger

 

Die Bedeutung eines ersten Urteils gegen einen Gasversorger aus dem Raum Heilbronn ist nicht zu unterschätzen, betont Dr. Jürgen Fischer, Vorstand der Neuen Verbraucherzentrale. Das Gericht hatte im Heilbronner Verfahren zunächst den Gasversorger beauflagt, die Kalkulation für seinen Gaspreis bzw. für seine Gaspreiserhöhung offen zu legen. Die Erhöhung vom Oktober 2004 sollte etwa zehn Prozent betragen und schien den Verbrauchern - wie in anderen Fällen auch - von vornherein überzogen. Das Gericht ließ das Argument des Versorgungsunternehmens nicht gelten, wonach die Erhöhung angemessen und an die allgemeine Kostenentwicklung angekoppelt sei.

Dass betriebsinterne Preiskalkulationen eine sensible Angelegenheit sind, war schon vor dem Verfahren klar. Die Weigerung des Gasversorgers, der Forderung des Gerichtes nach Transparenz nachzukommen, bezahlte das Unternehmen zunächst mit einer Niederlage. Immerhin verwehrte das Gericht jedweden Erhöhungsanspruch und gab dem klagenden Verbraucher insoweit Recht. Sollte diese Entscheidung demnächst auch in der Berufungsinstanz Bestand haben, kann es für die Gasversorger insgesamt teuer werden. Sie werden den Mangel an Transparenz mit unzähligen zurück gewiesenen Erhöhungsforderungen bezahlen müssen.

 

Die Neue Verbraucherzentrale fühlt sich in ihrem Standpunkt bestätigt und rät den Verbrauchern weiterhin, Gasrechnungen und Erhöhungsmitteilungen nicht unbesehen hinzunehmen. Da noch weitere Klagen anhängig sind bzw. vorbereitet werden, ist das weitere Verhalten der Versorger von Interesse. Mit dem jetzt beschlossenen Energiewirtschaftsgesetz und der gebildeten Regulierungsbehörde werden künftig sicherlich die Trauben für Erhöhungen höher gehängt. Einige größere Unternehmen haben bereits reagiert und schon angekündigte Preiserhöhungen zurückgestellt. Trotzdem wird man an einer notwendigen Transparenz nicht vorbeikommen.

 

Hintergründe zu der vorbereiteten Sammelklage und zum Verhalten der Gaskunden unter:  www.vzhh.de

 

 

Für weitere Informationen:

Dr. Jürgen Fischer

Vorstand, Tel. (0381) 208 70 12,  fischer@nvzmv.de