Presse-Information:    30 / 2005       14. 04. 2005

 

 

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Das Angebot an Informationen über individuelle Vorsorge ist groß. Meistens geht es dabei allein um die finanzielle Vorsorge. Es gibt aber Situationen, in denen es vielmehr darauf ankommt, das im Falle eigener Handlungsunfähigkeit für verantwortungsvolle Vertretung gesorgt ist. Niemand kann vorhersehen, in welche Lage er durch Unfallfolgen, Krankheit oder im Alter geraten kann.

Wenn ein solcher Fall eintritt, in dem man nicht mehr selbst für sich entscheiden kann, treten zahlreiche Probleme auf. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass Angehörige automatisch in allen Fragen vertretungsberechtigt sind. Man kann jedoch mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht rechtzeitig dafür sorgen, dass die Verantwortung in die richtigen Hände gelangt. Wie das geht, ist Thema eines Vortrages der Verbraucherzentrale am kommenden Mittwoch (20.04.) um 17.00 Uhr in der Beratungsstelle Rostock, Strandstraße 98.

Anmeldungen unter 0381 / 208 70 50. Kostenbeitrag pro Person 3,00 € (Ehepartner je 1,50 €).

 

Für weitere Informationen:

Wiebke Cornelius

Gesundheitsberaterin, Tel. (0381) 208 70 15, cornelius@nvzmv.de