Presse-Information:    25 / 2005        18. 03. 2005

 

 

Protest gegen Gaspreisdiktate zeigt erste Wirkungen

 

Bundesweit haben die Erhöhungen der Gaspreise durch fast alle regionalen und überregionalen Versorgungsunternehmen massive Proteste ausgelöst. Insgesamt – so schätzen die Verbraucherschützer – haben etwa 200.000 Kunden den angekündigten Erhöhungen bzw. den überhöhten Rechnungen bereits widersprochen. In Mecklenburg-Vorpommern haben nicht nur Privatkunden den Erhöhungen widersprochen, sondern auch größere Unternehmen, wie zum Beispiel das Wohnungsunternehmen WIRO in Rostock. Viele Widersprüche wurden auch mit konkreten Zahlungsverweigerungen untersetzt. Ein Teil der Kunden kürzt die eingegangenen Rechnungen um den Betrag, der sich aus der Erhöhung ergibt, ein anderer Teil billigt den Versorgern eine „angemessene“ Erhöhung von bis zu zwei Prozent zu. Die betroffenen Versorger ließen sich von diesen Zahlungsverweigerungen bislang nicht beeindrucken. Im Gegenteil, einige Kunden erhielten Mahnschreiben, die auch einen Hinweis auf eine eventuelle Versorgungsunterbrechung enthielten. Dies – so Vertreter der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern – sei nicht rechtens und würde in der Praxis letztlich auch nicht durchgeführt.

Da eine Kürzung von Zahlungsbeiträgen nur durchsetzbar ist, wenn die Ermächtigung zum Einzug gegenüber dem Versorger entzogen wird, verlangen einige Unternehmen jetzt eine monatliche Abschlagszahlung oder versuchen, dem Kunden einen ungünstigeren Tarif aufzudrücken. Vor gerichtlichen Schritten schrecken die Versorger nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern bundesweit zurück. Eine gerichtliche Klärung der Frage, ob die Gaspreiserhöhungen rechtens sind, ist aber dringend geboten. Da es sich um einseitige Erhöhungen handele, müssen diese so genannten Billigkeitsgrundsätzen entsprechen. Um dies aber prüfen zu können, bedarf es einer nachvollziehbaren Darlegung der Preiskalkulation. Über entsprechende Sammelklagen wollen jetzt die Verbraucherzentralen in Bremen und in Hamburg in Abstimmung mit den anderen norddeutschen Zentralen erwirken, dass sich die Gerichte mit dieser Frage beschäftigen. Mitten in die Vorbereitung einer Klage gegen E.on-Hanse platzt die Nachricht des Großversorgers mit Sitz in Quickborn, dass er die für Anfang April angekündigte nächste Erhöhung (es wäre die dritte seit Oktober 2004) vorerst nicht umsetzen werde. Trotzdem wollen die Verbraucherschützer den Klageweg weiter bestreiten, da die bereits wirksamen Erhöhungen in jedem Fall zu überprüfen sind. Hintergründe zu der vorbereiteten Sammelklage und zum Verhalten der Gaskunden unter:  www.vzhh.de .

 

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