Presse-Information:    17 / 2005        25. 02. 2005

 

 

Letzte Chance für Empfänger von Gewinnversprechen?

Frist endet am 28. 02. 2005

 

Für Gewinnversprechen im Gesamtumfang von vielen Milliarden Euro soll die Firma ODD Direkt-Dienstleistungen-GmbH verantwortlich sein. Jetzt ist sie im Konkurs und die Frist für die Anmeldung der Insolvenzforderungen endet am 28. 02. 2005. In diese Lage ist die ODD jedoch nicht durch die Auszahlung der vielen versprochenen Gewinne geraten; denn die wurden, wie sich inzwischen herumgesprochen hat, so gut wie nie ausgezahlt – nicht von der ODD und schon gar nicht von den Briefkastenfirmen, unter deren ausländischen  Absendern die Versprechen deutschen Verbrauchern gesandt wurden.

 

Anders als bei den Briefkastenfirmen, existiert jedoch bei der ODD eine Vermögensmasse, in die vollstreckt werden könnte. Die Chancen hierzu schätzt der eingesetzte Konkursverwalter Cornelius Nickert nach einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom  09. 12. 2004 als gut ein. Nickert spricht nach einem Bericht des Offenburger Tageblatt vom 29. 01. 2005 von bis dahin sechs bis acht Millionen, die Empfänger von Gewinnversprechen einklagen wollten. Zu bedenken ist jedoch, dass zwar, anders als bei den ausländischen Briefkästen, die theoretische Chance der Vollstreckung besteht. Der Erfolg einer Vollstreckung dürfte jedoch sehr begrenzt sein und auch hier in keinem vernünftigen Verhältnis zum Prozessrisiko stehen; denn schon Ende Januar hatten sich mehr als 1400 Gläubiger mit Gesamtforderungen von fast 100 Millionen Euro gemeldet.

 

Das Ende der  ODD bedeutet im übrigen auch das Ende der manchen Verbraucherschützern seit  Jahren als „Fußballer-Connection“ bekannten Erscheinung. „Connection“ in Anlehnung an die berüchtigte „Nigeria-Connection“, deren Name ebenfalls seit Jahren für nicht gehaltene Versprechen von Geldzahlungen steht, „Fußballer“, weil für die Unternehmen, die im Zusammenhang mit Problemen wegen falscher Gewinnversprechen in Erscheinung traten,  Namen von (EX)-Fußballern standen.

 

Wann immer sich Verbraucher mit Problemen im Zusammenhang von Bestellungen, die sie im Vertrauen auf die Gewinnversprechen, getätigt hatten, an die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern wandten, konnte man davon ausgehen, dass eine oder mehrere dieser Firmen an dem schmutzigen Geschäft wesentlich beteiligt waren, sei es als so genanntes Service-Unternehmen wie die „ODD Direkt-Dienstleistungen GmbH“ , als Erwerber der angeblichen Forderungen wie die FKH GbR oder als Inkassounternehmen wie die UGV GmbH.

 

Zahlte der Verbraucher, der im Vertrauen auf das falsche Gewinn-versprechen etwas bestellt hatte in Unkenntnis der Rechtslage, gut für die ODD. Zahlte er nicht, noch besser für die UGV, der es in vielen Fällen gelang, rechtsunkundigen Verbrauchern nicht nur den kleinen Betrag für die Bestellung abzuknöpfen, sondern darüber hinaus den häufig beträchtlich höheren für die Inkassotätigkeit. Die Neue Verbraucherzentrale des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat bis heute keinem der mehreren hundert Betroffenen geraten, irgendwelche Zahlungen zu leisten. Es ist bis heute kein Fall bekannt, dass es der UGV gelungen wäre, von den rechtlich so Beratenen  auch nur einen Cent zu erhalten.

 

Eine immer wieder von Betroffenen gestellte Frage kann jedoch auch die Verbraucherzentrale nicht beantworten, nämlich, wie es denn sein könne, dass diesen Leuten ihr schmutziges Geschäft nicht zu legen ist. An einem jedenfalls kann es nicht liegen, nämlich daran, dass diesen Leute nicht nachzuweisen wäre, dass sie von den falschen Gewinnversprechen  wüssten.  Dazu äußerte der Präsident des zuständigen Landgerichts Frankenthal im Hinblick auf die UGV „… Die wissen ganz genau, wie der Hase läuft und wo die faulen Eier liegen“ und das Landgericht Mannheim im Hinblick auf die FKH GbR „ Daß der  Klägerin die unseriösen Geschäftsgebaren dieser Firmen nicht bekannt waren, wird nicht ernsthaft vorgetragen“

 

 

  

 

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