Presse-Information:    108 / 2005       17. 11. 2005

 

 

Lebensmittelkauf für Allergiker erleichtert

NVZ begrüßt neue Kennzeichnung

 

(Rostock) Ab 25. November 2005 müssen die zwölf Zutaten, welche am häufigsten Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, auf Lebensmitteln ausdrücklich genannt werden.
 

Für ca. 90 % der Lebensmittelallergiker bietet die neue Kennzeichnungspflicht eine bessere Orientierung“ begrüßt Uta Nehls von der der Neuen Verbraucherzentrale in MV die Vorschrift. Bedauerlich ist allerdings, dass lose Ware wie Backwaren, Feinkostsalate und Wurstwaren von der Regelung ausgenommen bleiben. Zu den „allergenen Zwölf“ gehört glutenhaltiges Getreide wie Weizen, Gerste, Roggen, Hafer und Dinkel. Weitere Hauptallergene sind Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch (einschließlich Laktose), Nüsse, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite. Mit Schwefeldioxid werden Trockenfrüchte konserviert, Sulfite kommen als Farbstabilisatoren beispielsweise in Kartoffelpüree zum Einsatz.

 

Woran kann man zukünftig allergene Zutaten erkennen?

 

 

 

 

  

 

 

 

Für weitere Informationen:

Uta Nehls

Projektleiterin Ernährungsprojekt, Tel. (0381) 208 70 16,  nehls@nvzmv.de