Presse-Information: 108 / 2005 17.
11. 2005
NVZ
begrüßt neue Kennzeichnung
(Rostock) Ab 25. November 2005 müssen die zwölf Zutaten,
welche am häufigsten Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, auf
Lebensmitteln ausdrücklich genannt werden.
“Für
ca. 90 % der Lebensmittelallergiker bietet die neue Kennzeichnungspflicht eine
bessere Orientierung“ begrüßt Uta Nehls von der der Neuen Verbraucherzentrale in
MV die Vorschrift. Bedauerlich ist allerdings, dass lose Ware wie Backwaren,
Feinkostsalate und Wurstwaren von der Regelung ausgenommen bleiben.
Zu den „allergenen Zwölf“
gehört glutenhaltiges Getreide wie Weizen, Gerste, Roggen, Hafer und Dinkel.
Weitere Hauptallergene sind Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch
(einschließlich Laktose), Nüsse, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und
Sulfite. Mit Schwefeldioxid werden Trockenfrüchte konserviert, Sulfite kommen
als Farbstabilisatoren beispielsweise in Kartoffelpüree zum Einsatz.
Woran kann man zukünftig allergene
Zutaten erkennen?
- Bei manchen
Lebensmitteln ist das Allergen bereits an der Verkehrsbezeichnung erkennbar,
wie bei Quarkzubereitung,
Roggenvollkornbrot oder
Selleriesalat. Hier ist kein
weiterer Hinweis nötig.
- In anderen
Fällen ist der Blick auf die Zutatenliste nötig – zum Beispiel muss jetzt
„Sojalecithin“ angegeben werden. Bisher reichte nur „Lecithin“. Neu ist auch,
dass Hilfsstoffe zu nennen sind, wie zum Beispiel Milchzucker, der als
Trägersubstanz für Aromen dient.
- Es ist keine
Pflicht, auf das allergene Potenzial der Zutat extra hinzuweisen. Wenn z. B.
Lachs in der Zutatenliste steht, muss der Allergiker wissen, dass es sich um
Fisch handelt. Ebenso muss er wissen, dass Dinkel ein glutenhaltiges Getreide
ist.
- Auch für
Verbraucher, die auf andere Lebensmittel allergisch reagieren, als die
allergenen Zwölf, gibt es ab November 2005 Verbesserungen. Von da an müssen
Zutaten von zusammengesetzten Zutaten wie beispielsweise Erdbeeren in der
Fruchtzubereitung im Joghurt einzeln aufgeführt werden. Nur in wenigen Fällen
müssen die Einzelbestandteile nicht mehr in der Zutatenliste erscheinen. So
müssen die Zutaten von Kräuter- und Gewürzmischungen, die zu weniger als 2 %
im Lebensmittel verarbeitet sind, nicht einzeln aufgelistet werden. Die
Verwendung von Sellerie und Senf muss aber angegeben werden, weil sie zu den „allergenen
Zwölf“ gehören.
- Alle
Lebensmittel, die vor dem 25. November 2005 produziert wurden, können sich je
nach Verkaufsumschlag und Haltbarkeit weiterhin im Handel befinden.
- Der Aufdruck
"kann Spuren von ... enthalten", der bereits auf Schokoladen und
Getreideprodukten zu finden ist, soll die Verbraucher darauf hinweisen, dass
durch den Herstellungsprozess Allergene unbeabsichtigt in das Lebensmittel
gelangt sein können. Das gekennzeichnete Allergen kann, muss aber nicht
enthalten sein. Wer sicher gehen will, muss sich an den Hersteller wenden.
Für weitere Informationen:
Uta Nehls
Projektleiterin Ernährungsprojekt, Tel. (0381) 208 70 16,
nehls@nvzmv.de