Presse-Information:    36 / 2004        30. 11. 2004

 

 

 

Kraftstoffverbrauch: Kennzeichnung von Neuwagen in M-V noch uneinheitlich

 

Rostock. Wenn ein Liter Superbenzin etwa 1,20 Euro kostet, dann wünschen sich viele Verbraucher ein Drei-Liter-Auto beziehungsweise ist es bereits beim Autokauf von Interesse, etwas über den künftigen Kraftstoffverbrauch zu wissen. Inzwischen gibt es standardisierte Verfahren zur Ermittlung und zum Vergleich des Kraftstoffverbrauches insbesondere für PKW. Unter ökologischen Gesichtspunkten ist aber nicht nur der Kraftstoffverbrauch, sondern auch der damit verbundene CO2 - Ausstoß von Bedeutung. Seit dem 1. November gilt die auf der Grundlage einer EU-Richtlinie erlassene PKW-EnergieverbrauchskennzeichnungsVO (PKW-EnVKV). Sie verpflichtet Hersteller und Händler von in Deutschland angebotenen Neuwagen, diese deutlich sichtbar im Rahmen der Verkaufsofferte zu kennzeichnen. Neben der Motorleistung und anderen Details ist die Angabe des durchschnittlichen Kraftstoffverbrauches und des CO2 – Ausstoßes jetzt zwingend vorgeschrieben. Zusätzlich muss der von der Automobilbranche erstellte „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2 –Emissionen“  über alle in Deutschland angebotenen PKW ausliegen, um Vergleiche zu ermöglichen. Auch in Werbeschriften und Annoncen sind seit November die Daten zum Kraftstoffverbrauch des jeweiligen PKW-Typs sowie der ermittelte  CO2 – Ausstoß anzugeben.

 

Diese Kennzeichnungspflicht war lange Zeit umstritten und geht den Verbraucherschützern ebenso wie den Automobilclubs nicht weit genug. Es stand also zu befürchten, dass die Umsetzung der KennzeichnungsVO nur halbherzig erfolgen würde. Die Neue Verbraucherzentrale führte deshalb in den letzten 14 Tagen eine Marktbeobachtung durch, prüfte Autohäuser, befragte Händler und analysierte Annoncen in der Presse.

 

Wie erwartet ergab sich ein sehr uneinheitliches Bild. Während einige Autohäuser ganz schnell reagierten und ihre zum Verkauf stehenden Neuwagen vorbildlich und deutlich sichtbar kennzeichneten, war bei einigen Händlern die neue Kennzeichnungspflicht nicht bekannt. Die überwiegende Zahl der Händler kam im Laufe des Novembers der Kennzeichnungspflicht nach. In einigen Fällen erfolgte dies aber nur unzureichend oder nur auf bestimmte Fahrzeuge bezogen. Ein Drittel der Händler verfügte noch nicht über Materialien und schob dies auf den Hersteller. Bei jedem fünften Autohändler waren die Kennzeichnungspflicht und die Pflicht, den o. g. Leitfaden mit den Vergleichsdaten auszulegen, noch nicht bekannt bzw. wurde der 1. Januar 2005 als Termin des Inkrafttretens der neuen Verordnung genannt.

 

Überwiegend wurde der Leitfaden erst auf Nachfrage ausgehändigt bzw. war noch nicht geliefert worden.

 

In den Werbeanzeigen ergab sich ebenfalls ein geteiltes Bild. Sehr häufig wurde in den letzten Tagen auf die Angabe von Motordaten verzichtet, so dass auch nichts über den Kraftstoffverbrauch und den CO2 – Ausstoß berichtet werden musste.

 

Ob sich die Kennzeichnungspflicht in den nächsten Wochen endgültig durchsetzt, bleibt abzuwarten. Immerhin ist es der Verbraucher, der diese Angaben abfragen kann und dies in seinem eigenen Interesse auch tun sollte.

 

Anfang 2005 wird die Marktbeobachtung wiederholt, wobei die dann noch immer säumigen Händler angemahnt werden. 

 

 

 

 

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