Presse-Information: 32 / 2004 Datum 11.11.2004
Wettbewerb braucht aufgeklärte Verbraucher
Land muss sich stärker für den Verbraucherschutz engagieren
Rostock. Vor genau einem halben Jahr, am 11. Mai 2004, musste die seit 1990 bestehende „Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern“ den Weg zum Insolvenzgericht gehen.
Es waren sehr günstige Umstände, so Dr. Jürgen Fischer, Vorstand der „Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern“ - NVZ -, die es ermöglichten, einen Neuanfang zu wagen. Obwohl 11 von bisher 33 Mitarbeiter gehen mussten und auch nur noch Beratungsstellen in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund und Güstrow mit verkürzten Öffnungszeiten abgesichert werden können, konnte für den Rest des Jahres 2004 ein Nothaushalt zusammengezimmert werden. Es gab seit dem Sommer 2004 erhebliche Änderungen in der Struktur und Arbeitsweise der Verbraucherzentrale. So wurde die Kooperation mit anderen Verbraucherzentralen ausgebaut und mussten die Mitarbeiter der NVZ Veränderungen ihrer Tätigkeitsprofile hinnehmen. Dies haben sie mit viel Engagement, Ideen und Sachverstand bewältigt, so dass seit dem 1. August diesen Jahres zu allen Verbraucherthemen wieder Beratung an fünf Standorten angeboten werden kann.
Seit der Neueröffnung wurde bereits wieder in 3.000 Fällen Rat und Hilfe an Verbraucher erteilt. Die Tendenz der letzten Wochen ist zunehmend. Eine telefonische Rechtsberatung wird in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Hamburg, die ebenfalls den Ratgeberversand für die NVZ übernommen hat, über 0190-775441 angeboten. Auch die in die Arbeit der NVZ integrierten Projekte tragen wesentlich zur Aufklärung der Verbraucher im Lande bei, wie z.B. die Energieberatung an über 15 Standorten im Land, die Ernährungsberatung mit weiteren Teilprojekten (zum Beispiel die „Mach-Bar-Tour“) und das bundesweit angelaufene Projekt „wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, das sich insbesondere auf Fragen der Altersvorsorge und auf Probleme im Bereich Telekommunikation konzentriert.
Nach wie vor sei ein qualifizierter Verbraucherschutz unabdingbar. Die NVZ sei inzwischen in das bundesweite Informationssystem ELVIS integriert und könne so auf alle Daten zurückgreifen, die für eine gute Verbraucherberatung erforderlich seien.
Ab 2005 müsse die NVZ mit einer institutionellen Förderung von 300 T€ auskommen (bis 2002 förderte das Land die Verbraucherarbeit mit 1,2 Mio €). Das sei schwer umzusetzen, doch man bemühe sich, in Gesprächen mit dem Wirtschaftsministerium wenigstens eine Kofinanzierung des bundesweiten Projektes „wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ zu sichern.
Ohne Zweifel, so Fischer, führen die schmerzlichen Kürzungen der letzten Jahre zu einem höheren Stellenwert anderer Finanzierungsquellen, insbesondere der Eigeneinnahmen. Dieser Tage habe man sich daher entschlossen, ab 2005 nicht etwa die Beratungsentgelte für die Einzelberatung zu erhöhen, sondern eine so genannte VerbraucherCard in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen. Die VerbraucherCard sei als obligatorische Jahreskarte konzipiert und ermögliche für lediglich sechs Euro, die stark geförderten Beratungsangebote der NVZ für jeweils 12 Monate in Anspruch zu nehmen. Dass sich dadurch die Beratungsentgelte künftig in eine Grundgebühr und ein Beratungsentgelt aufsplitten, sei vor allem für diejenigen attraktiv, die mehrere Angebote der NVZ in Anspruch nehmen wollen.
Der NVZ schließen sich mittlerweile auch weitere Personen und vor allem Vereine und Verbände an. Hier wird ein auf jeden Mitgliedsverband abgestimmtes Modell einer kooperativen und aktiven Mitgliedschaft entwickelt, so dass die NVZ vom Profil ihrer Mitglieder und diese wiederum von den Leistungen der NVZ profitieren. Die angeschlossenen Vereine und Verbände erhalten im Übrigen die VerbraucherCard für ihre Mitglieder kostenlos.
Die erheblichen Bemühungen um eine Neuprofilierung der Verbraucherarbeit im Lande tragen erste Früchte und die Mitarbeiter der NVZ hoffen, dass das Land trotz knapper Kassen seiner Verantwortung für den Verbraucherschutz gerecht wird. Immerhin ist Mecklenburg-Vorpommern beim so genannten Verbraucherschutzindex derzeit nur Schlusslicht im Vergleich mit anderen Bundesländern. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt müssen die fünf Beratungsstellen im Lande ein Einzugsgebiet mit einem Radius von jeweils 70 bis 100 km abdecken, kommen maximal 0,5 Beraterstellen auf 100.000 Einwohner und wird Verbraucherberatung in zumutbarer Entfernung nur für etwa 30 – 40 Prozent der Einwohner geboten.
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