Presse-Information:    11 / 2004    31. 08. 2004

 

 

Kauf auf Messe meist nicht widerrufbar - Verbraucherzentrale hilft bei Vertragsprüfung

 

Am kommenden Freitag öffnet die Landesbauausstellung ROBAU 2004 in Rostock für drei Tage ihre Tore. In Freizeitstimmung werden wieder zahlreiche Besucher durch die Hallen bummeln und manche begeistert von „einmaligen Messeangeboten“ spontan und vielleicht etwas unbedacht Vertragsformulare unterschreiben. Wer denkt in „Bummellaune“ schon an mögliche Rechtsfolgen.

 

Bei der ROBAU handelt es sich jedoch vorrangig um eine Verkaufsmesse und nicht um eine Freizeitveranstaltung.

 

„Hier getätigte Vertragsabschlüsse sind in der Regel verbindlich und meist nicht widerrufbar“, erklärt Matthias Wins von der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e.V. Dies bekräftigte zuletzt auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zur „Grünen Woche“ vom 10.07.2002 (AZ.: VIII ZR/199/01). Demnach stehe bei Verkaufsmessen die „gewerbliche Leistungsschau“ deutlich im Vordergrund und nicht der Charakter einer Freizeitveranstaltung. Verbraucher müssten folglich mit Vertragsabschlüssen rechnen und würden insoweit nicht „überrumpelt“.

 

Die Verbraucherzentrale rät Messebesuchern, sich zunächst nur Informationsmaterial oder ein Angebot geben zu lassen und dieses mit demjenigen eines regionalen Anbieters zu vergleichen. Nicht selten entpuppt sich dabei das angeblich „einmalige Messeangebot“ nur als das zweitbeste. Hinzu kommt, dass der Handwerker, der seinen Betrieb in der Nähe des Kunden führt, Folgearbeiten wie etwa Wartung und Reparaturen häufig günstiger anbieten kann.

 

Hilfe beim Vergleich der Angebote wie auch bei der Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten eines Ausstiegs aus dem bereits geschlossenen Vertrag bietet die Verbraucherzentrale (Tel.: 0381 - 20 87 050) in ihren Beratungsstellen.

 

 

Ansprechpartner für Redaktionen:

Matthias Wins

Tel. (0381) 20 87 0 18   Fax (0381) 20 87 030 

Internet: www.nvzmv.de   E-Mail: wins@nvzmv.de