Presse-Information: 01 / 2004 05. 08. 2004
Eine neue Verbraucherzentrale nimmt ihre Arbeit auf
Rostock. Am Montag, den 9. August 2004 nimmt die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e.V. (NVZ) ihren Geschäftsbetrieb an vorerst fünf Standorten auf, teilt der Vorstand des Vereins mit. Insbesondere die Verbraucher in den Bereichen Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Güstrow und Stralsund können sich von nun ab umfassend über alle verbraucherrechtlichen Fragen informieren. Über weitere Standorte muss noch mit den betreffenden Kommunen beraten werden. Genutzt werden in allen Fällen zunächst einmal die Beratungsstellen der ehemaligen, inzwischen insolventen „Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern“.
Die NVZ hat in den letzten Tagen Beschäftigungsverträge mit 20 erfahrenen Beratern und Fachkräften abgeschlossen und kann dadurch alle wesentlichen Gebiete der Verbraucherberatung bedienen. Dazu gehören z.B. Fragen der Kundenreklamation, des Versicherungsrechtes, der Altersvorsorge, der Baufinanzierung und der Bauverträge, des Telekommunikationsbereiches, der Kreditzinsen (Vorfälligkeitsentschädigung und Zinsanpassungen), des Zahlungsverkehrs, Fragen des unlauteren Wettbewerbs, Probleme bei Widerruf von Haustürgeschäften, die Energie- und die Ernährungsberatung u.a.m. .
Vertreter der NVZ weisen aber darauf hin, dass es veränderte Öffnungszeiten gibt, die zunächst Testweise konzipiert sind und sich im Wesentlichen am Beratungsbedarf der Verbraucher vor Ort orientieren sollen. In der örtlichen Presse werden die neuen Öffnungszeiten nachzulesen sein.
Die Beratung durch einen Berater der NVZ ist auch künftig mit Entgelten in Abhängigkeit vom Beratungsschwerpunkt und -aufwand verbunden. Das einfache Beratungsgespräch wird mit 2 bis 5 Euro zu vergüten sein. Spezialberatungen, zum Beispiel zur Prüfung einer Bau- und Leistungsbeschreibung, sind zwischen 10 und 50 Euro zu haben. Auch die Übernahme des Schriftverkehrs mit Anbietern ist im Programm der NVZ enthalten und soll die Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen.
Die Mitarbeiter werden sich besonders mit Aspekten des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes beschäftigen und hier im Rahmen eines vom Bund finanzierten Projektes den Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
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